FAQ
Häufige Fragen zur Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Immobilien und Flotten
Mieter fordern Ladepunkte. Gesetze werden strenger. Wer jetzt handelt, ist vorbereitet.
Von der Planung bis zum laufenden Betrieb: klare Antworten auf die Fragen, die vor einer Investition geklärt werden müssen.
Planung und Kosten
Was vor der Umsetzung geklärt werden muss
Planung, Installation und Betrieb im Überblick →
Was kostet Ladeinfrastruktur an einem Standort?
Die Kosten hängen von der verfügbaren Anschlussleistung, der Anzahl und Leistung der Ladepunkte, den Leitungswegen, notwendigen Tiefbau- oder Elektroarbeiten, dem Lastmanagement sowie dem gewünschten Zugangs- und Betriebsmodell ab. Charge & Co bewertet den Standort und erstellt auf dieser Grundlage ein passendes technisches und wirtschaftliches Konzept.
Wie lange dauert ein Ladeinfrastrukturprojekt?
Die Montage kleiner Anlagen kann innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein. Die gesamte Projektdauer umfasst jedoch auch Standortprüfung, Planung, Abstimmungen mit dem Netzbetreiber, Materialbeschaffung und je nach Projekt Genehmigungen. Größere Standorte oder ein notwendiger Ausbau des Netzanschlusses benötigen entsprechend mehr Vorlauf. Nach der Standortprüfung erstellt Charge & Co einen realistischen Projektplan.
In welchen Ländern ist Charge & Co tätig?
Charge & Co plant, installiert und betreibt Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Immobilien und Flotten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Installation vor Ort übernehmen wir in allen drei Ländern, Projektsteuerung, Betrieb und Abrechnung laufen zentral aus Berlin – Sie haben unabhängig vom Standort einen festen Ansprechpartner. Bestehende Ladeinfrastruktur übernehmen wir in der Regel aus der Ferne in unser Backend.
Technik und Installation
Anschluss, Kommunikation und verfügbare Leistung
Technische Lösung für den eigenen Standort besprechen →
Ist die Ladeinfrastruktur OCPP-kompatibel?
Das von Charge & Co eingesetzte Backend unterstützt OCPP 1.6J und OCPP 2.0.1. Damit lässt sich ein großer Teil der am Markt verfügbaren OCPP-fähigen Ladestationen anbinden. Ob ein konkretes Modell vollständig unterstützt wird, hängt unter anderem von Firmware, Konfiguration und den benötigten Funktionen ab. Charge & Co prüft die Kompatibilität deshalb vor der Einbindung.
Brauchen wir ein Lastmanagement?
Das hängt von der verfügbaren Anschlussleistung, dem Stromverbrauch des Gebäudes, der Anzahl der Ladepunkte und dem Ladeverhalten ab. Bei mehreren gleichzeitig genutzten Ladepunkten ist Lastmanagement häufig wirtschaftlich sinnvoll, weil die vorhandene Leistung gezielt verteilt und ein teurer Ausbau des Netzanschlusses unter Umständen vermieden werden kann. Zwingend erforderlich ist es jedoch nicht bei jedem Standort.
Was ist der Unterschied zwischen statischem und dynamischem Lastmanagement?
Beim statischen Lastmanagement steht der gesamten Ladeinfrastruktur eine definierte maximale Leistung zur Verfügung. Diese wird auf die gleichzeitig aktiven Ladepunkte verteilt. Beim dynamischen Lastmanagement wird zusätzlich der aktuelle Stromverbrauch des Gebäudes berücksichtigt. Die jeweils noch verfügbare Leistung kann dadurch flexibel für die Ladeinfrastruktur genutzt werden.
Abrechnung und Betrieb
Ladevorgänge, Nutzergruppen und mehrere Standorte verwalten
Alle Leistungen im Überblick →
Wie wird der Ladestrom abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt kWh-genau und automatisiert über das eingesetzte Backend. Betreiber beziehungsweise Eigentümer erhalten Zugriff auf die für sie relevanten Lade- und Abrechnungsdaten. Fahrer können ihre eigenen Ladevorgänge über die zugehörige Nutzeroberfläche beziehungsweise App einsehen.
Können unterschiedliche Nutzergruppen und Tarife eingerichtet werden?
Ja. Mitarbeiter, Dienstwagenfahrer, Mieter, Besucher oder weitere Nutzergruppen können getrennte Zugänge und Tarife erhalten. Auch eine Sammelabrechnung für die Buchhaltung kann im vereinbarten Betriebsmodell abgebildet werden.
Wer übernimmt Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung?
Die technische Zahlungsabwicklung gegenüber den Nutzern erfolgt automatisiert über das von Charge & Co eingesetzte Monta-Backend. Welche Partei im jeweiligen Betriebsmodell als Rechnungsaussteller auftritt und welche kaufmännischen Aufgaben übernommen werden, wird vor Projektstart verbindlich festgelegt. Charge & Co verantwortet den technischen und operativen Betrieb der Ladeinfrastruktur.
Können mehrere Standorte zentral verwaltet werden?
Ja. Mehrere Standorte und Ladepunkte können über ein gemeinsames Backend verwaltet werden. Betreiber erhalten damit eine zentrale Übersicht über Nutzung, Lade- und Abrechnungsdaten sowie den technischen Status der angebundenen Ladepunkte.
Förderung und Regulierung
Förderprogramme, AFIR und THG-Quote richtig einordnen
Aktuelle Förderinformationen ansehen →
Gibt es Förderungen für Ladeinfrastruktur?
Förderprogramme unterscheiden sich nach Standort, Bundesland, Antragsteller, Nutzung und Projektzeitpunkt. Charge & Co prüft relevante bundesweite, landesweite und regionale Programme projektbezogen. Da Programme, Budgets und Voraussetzungen regelmäßig geändert werden, ist eine aktuelle Prüfung für den konkreten Standort erforderlich.
Ist die Förderprüfung und Antragstellung kostenlos?
Das hängt vom Umfang und von der Komplexität der Fördermittelprüfung ab. Eine vollständige Antragstellung und Fördermittelbegleitung ist eine separate Leistung. Auf Wunsch begleitet Charge & Co gemeinsam mit einem Fördermittelpartner auch erforderliche Nachweise und den Mittelabruf.
Wann muss ein Förderantrag gestellt werden?
Bei vielen Programmen muss der Antrag vor dem in der jeweiligen Richtlinie definierten Vorhabenbeginn gestellt werden. Welche Bestellung, Beauftragung oder Baumaßnahme bereits als Vorhabenbeginn gilt, regelt das konkrete Programm. Deshalb sollte die Förderfähigkeit geprüft werden, bevor verbindliche Aufträge ausgelöst werden.
Was bedeutet das Windhundprinzip?
Beim Windhundprinzip werden vollständige Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet oder bewilligt, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind. Dieses Verfahren gilt nicht für jedes Förderprogramm. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen des jeweiligen Förderaufrufs.
Was bedeutet AFIR-Konformität?
Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation, kurz AFIR, enthält Anforderungen an öffentlich zugängliche Ladepunkte, unter anderem zu Bezahlmöglichkeiten, Preisinformationen und Nutzertransparenz. Ein Ladepunkt kann auch auf privatem Grund öffentlich zugänglich sein, wenn er der Allgemeinheit oder einem nach allgemeinen Kriterien bestimmten Nutzerkreis offensteht. Für neu errichtete öffentliche Ladepunkte, die Charge & Co als Betreiber beziehungsweise CPO betreibt, stellt Charge & Co eine AFIR-konforme Umsetzung sicher. Bei übernommenen Bestandsanlagen werden Hardware, Payment-Lösung und Backend zuerst geprüft und bei Bedarf angepasst.
Was ist die THG-Quote und wie unterstützt Charge & Co?
Über die THG-Quote können unter bestimmten Voraussetzungen reine Batterieelektrofahrzeuge sowie die an öffentlich zugänglichen Ladepunkten abgegebenen Strommengen vermarktet werden. Bei öffentlichen Ladepunkten sind unter anderem Registrierung sowie eine mess- und eichrechtskonforme Erfassung der Lademengen erforderlich. Charge & Co koordiniert die Abwicklung gemeinsam mit dem spezialisierten Partner M3E. Die Erlöse erhält der Kunde; dieser stellt die benötigten Fahrzeugdaten, Standortangaben und Nachweise zur Verfügung.
Immobilien und WEG
Beschluss, Kosten und Abrechnung im Gebäude organisieren
Ladeinfrastruktur für die Immobilienwirtschaft →
Brauche ich als WEG einen Beschluss für die Ladeinfrastruktur?
Über die konkrete Durchführung einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum muss die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen. Wohnungseigentümer können nach § 20 Absatz 2 WEG eine angemessene bauliche Veränderung verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dient. Davon getrennt ist zu klären, wer die Kosten trägt und wer die Anlage nutzen darf. Charge & Co stellt eine allgemeine Musterbeschlussvorlage bereit; sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Wie unterstützt Charge & Co die Vorbereitung einer Eigentümerversammlung?
Charge & Co erstellt eine technische Lösung sowie eine konkrete Kosten- und Förderkalkulation, stellt eine allgemeine Musterbeschlussvorlage bereit und begleitet auf Wunsch die Eigentümerversammlung. Damit können technische Umsetzung, Ausbaukonzept, Betrieb und Kostenverteilung auf einer belastbaren Projektgrundlage besprochen werden.
Kann der Ladestrom für jeden Mieter oder Nutzer einzeln abgerechnet werden?
Ja. Nutzer können getrennte Zugänge erhalten und ihre Ladevorgänge kWh-genau abgerechnet werden. Welche Tarife, Kostenstellen und Abrechnungswege eingesetzt werden, wird passend zur Eigentümer- und Nutzerstruktur festgelegt.
Funktioniert Ladeinfrastruktur auch in Bestandsgebäuden?
Ja, sofern die technischen und baulichen Voraussetzungen geprüft und in der Planung berücksichtigt werden. Charge & Co bewertet unter anderem Elektroinstallation, verfügbare Anschlussleistung, Stellplätze und Leitungswege und entwickelt daraus ein Konzept für den Bestand und einen späteren Ausbau.
Bestehende Anlagen
Backend, Betrieb und Abrechnung neu aufstellen
Bestehende Ladestationen übernehmen →
Was bedeutet die Übernahme bestehender Ladeinfrastruktur?
Charge & Co prüft vorhandene Ladestationen und überführt technisch geeignete Anlagen in einen neuen Backend- und Betriebsprozess. Je nach Ausgangslage umfasst das die Backend-Migration, Kommunikationsanbindung, Nutzerverwaltung, Abrechnung und den anschließenden technischen und operativen Betrieb.
Können alle OCPP-fähigen Ladestationen übernommen werden?
OCPP ist eine wichtige Voraussetzung, reicht allein aber nicht aus. Entscheidend sind unter anderem Modell, Firmware, unterstützte OCPP-Version, Konfiguration, vorhandene Administrationsrechte und die benötigten Funktionen. Charge & Co prüft jede Anlage vor einer Zusage.
Was wird vor einer Übernahme geprüft?
Geprüft werden unter anderem Hardware und Firmware, OCPP-Kompatibilität, Backend-Zugänge, SIM- beziehungsweise Kommunikationsanbindung, Zertifikate, Nutzer- und Abrechnungsdaten sowie die Mess- und Eichrechtskonformität. Auch bestehende Betreiber-, Service- oder Backendverträge werden in die Umstellungsplanung einbezogen.
Wie lange dauert die Übernahme und kommt es zu Ausfällen?
Das hängt von der Anzahl der Ladepunkte, der vorhandenen Technik, den Zugriffsrechten und dem bisherigen Betreiber ab. Nach der technischen Prüfung erstellt Charge & Co einen Umstellungsplan mit dem Ziel, Betriebsunterbrechungen so kurz wie möglich zu halten. Ob eine unterbrechungsfreie Übernahme umsetzbar ist, lässt sich erst nach Prüfung der Anlage verbindlich beurteilen.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Lassen Sie uns Ihren Standort und Ihr Vorhaben konkret prüfen
Charge & Co klärt Nutzung, technische Voraussetzungen, Abrechnung und laufenden Betrieb und zeigt, welche nächsten Schritte für Ihr Projekt sinnvoll sind.